Nein — 45 Prozent auf den gesamten Betrag zahlen Sie nicht. Der Casino-Gewinn selbst ist als Glücksspielgewinn einkommensteuerfrei; daran ändert auch der Verkauf nichts. Steuerpflichtig kann beim Verkauf nach drei Monaten nur die Kursdifferenz sein: der Wertzuwachs zwischen dem Moment des Gewinns und dem Verkauf, als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Ist der Bitcoin-Kurs seit dem Gewinn kaum gestiegen, fällt entsprechend wenig oder gar keine Steuer an — und der Spitzensteuersatz von 45 % trifft ohnehin nur sehr hohe Gesamteinkommen.
Die Sorge vor „45 % auf alles“ beruht auf einer Verwechslung zweier Ebenen. Ebene eins ist der Gewinn im Casino: Glücksspielgewinne fallen unter keine Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes und sind deshalb steuerfrei — egal ob in Euro oder in Bitcoin, egal ob der Anbieter eine deutsche Lizenz hat oder nicht. Dieser Status geht durch den späteren Verkauf nicht verloren.
Ebene zwei beginnt erst nach dem Gewinn: Ab der Gutschrift halten Sie Bitcoin wie jeder andere Krypto-Besitzer auch. Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, prüft das Finanzamt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG — aber nur für den Wertzuwachs, den die Coins seit dem Gewinn erzielt haben. Der ursprüngliche Gewinnbetrag wird nicht rückwirkend steuerpflichtig.
Angenommen, Sie gewinnen 0,1 BTC, und zum Zeitpunkt der Gutschrift liegt der Kurs bei 60.000 € — Ihr Gewinn ist also 6.000 € wert. Drei Monate später verkaufen Sie die 0,1 BTC bei einem Kurs von 66.000 € für 6.600 €. Steuerpflichtig sind dann nicht 6.600 € und auch nicht 6.000 €, sondern allein die Kursdifferenz von 600 €.
Diese 600 € bleiben — ohne weitere Veräußerungsgewinne im selben Jahr — sogar komplett steuerfrei, denn sie liegen unter der Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (Details unten). Steuer fällt erst an, wenn Ihre Veräußerungsgewinne die Freigrenze insgesamt überschreiten. Zweites Beispiel: Verkaufen Sie 0,5 BTC mit 3.000 € Kursgewinn, ist die gesamte Summe steuerpflichtig und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht pauschal mit 45 %. Der Satz von 45 % ist der Spitzensteuersatz, der erst bei sehr hohen zu versteuernden Gesamteinkommen greift; für die meisten Spieler liegt der tatsächliche Satz deutlich darunter. Eine spezielle „Krypto-Steuer“ mit eigenem Satz existiert nicht.
Ist der Kurs seit dem Gewinn gefallen, entsteht umgekehrt ein Veräußerungsverlust. Den können Sie mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnen oder in andere Jahre übertragen — mit Lohn oder Kapitalerträgen verrechnen lässt er sich nicht.
Die Jahresfrist des § 23 EStG läuft nach herrschender Auffassung ab dem Moment, in dem das Casino Ihnen die Coins gutschreibt: Die Gutschrift gilt als Anschaffung, der Euro-Marktwert zu diesem Zeitpunkt als Anschaffungskurs. Bei einem Verkauf nach drei Monaten sind Sie klar innerhalb der Frist — die Kursdifferenz ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. Hätten Sie länger als ein Jahr gewartet, wäre der Verkauf komplett steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Kursgewinns.
Fairerweise gehört dazu: Ob gewonnene Coins überhaupt „angeschafft“ im Sinne des § 23 EStG sind, ist umstritten, denn Sie haben sie nicht gegen Entgelt erworben. Nach der Gegenauffassung wäre auch der schnelle Verkauf steuerfrei. Höchstrichterlich entschieden ist das für Casino-Gewinne nicht (Stand: August 2026) — planen Sie deshalb sicherheitshalber mit der strengeren, herrschenden Lesart und lassen Sie die günstigere von einem Steuerberater prüfen.
Rechtlich sauber ist das Spielen selbst damit übrigens nicht automatisch: Die Anbieter arbeiten ohne deutsche Lizenz. Die Einzelheiten dazu lesen Sie im Guide Sind Krypto-Casinos in Deutschland legal? — die Steuerfreiheit des Gewinns berührt diese Frage nicht.
Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (Stand: August 2026). Im Beispiel oben — 600 € Kursgewinn und keine weiteren Veräußerungsgewinne im selben Jahr — bleibt der Betrag darunter, und es fällt keine Steuer an. Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreiten alle Ihre Veräußerungsgewinne zusammen die 1.000 €, ist die gesamte Summe steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Für die Praxis heißt das: Notieren Sie den Euro-Kurs zum Zeitpunkt der Gewinn-Gutschrift und zum Verkauf, bewahren Sie die Transaktionshistorie des Casinos und die Abrechnung der Börse auf und tragen Sie steuerpflichtige Gewinne in der Anlage SO ein. Wer die Coins ohnehin nicht sofort in Euro braucht, kann die Jahresfrist bewusst abwarten — danach ist der Verkauf steuerfrei.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Ob im Einzelfall die Freigrenze greift oder die Haltefrist-Frage anders zu bewerten ist, klärt ein Steuerberater mit Krypto-Erfahrung.
Nein. Der Gewinn selbst ist steuerfrei. Beim Verkauf innerhalb eines Jahres ist nur der Kursgewinn seit der Gutschrift steuerpflichtig — zu Ihrem persönlichen Steuersatz. 45 % ist der Spitzensteuersatz für sehr hohe Gesamteinkommen, keine Krypto-Pauschale.
Ja. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist — gerechnet ab der Gutschrift des Gewinns — ist der Verkauf komplett steuerfrei, unabhängig davon, wie stark der Kurs gestiegen ist.
Dann entsteht beim Verkauf ein Veräußerungsverlust. Er kann mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, aber nicht mit Lohn oder Kapitalerträgen. Steuer fällt in diesem Fall keine an.