Die Antwort hat zwei Ebenen: Der Casino-Gewinn selbst ist in Deutschland einkommensteuerfrei, denn Glücksspielgewinne fallen unter keine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Steuerlich relevant wird erst der zweite Schritt — wenn Sie die gewonnenen Coins verkaufen oder tauschen, kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegen. Entscheidend sind dann die einjährige Haltefrist und die Kursentwicklung seit dem Gewinn.
Glücksspielgewinne unterliegen in Deutschland nicht der Einkommensteuer. Der Grund ist nüchtern: Das Einkommensteuergesetz besteuert nur die dort abschließend aufgezählten Einkunftsarten — und Spielgewinne gehören zu keiner davon. Es fehlt an einer Leistung, die Sie gegen Entgelt erbringen; der Gewinn beruht auf Zufall. Das gilt für den Lotto-Jackpot genauso wie für einen Slot-Gewinn in Bitcoin.
Wichtig: Diese Steuerfreiheit hängt nicht davon ab, ob das Casino eine deutsche Lizenz besitzt. Auch der Gewinn aus einem Curaçao-lizenzierten Anbieter ist einkommensteuerfrei — die steuerliche Einordnung ist von der glücksspielrechtlichen Frage getrennt. Wie es um Letztere steht, erklärt unser Guide Sind Krypto-Casinos in Deutschland legal?.
Eine theoretische Ausnahme sind Berufsspieler, deren Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird — diskutiert wird das vor allem bei professionellem Poker. Beim reinen Zufallsspiel an Slots oder am Roulettetisch spielt diese Fallgruppe praktisch keine Rolle.
Mit der Auszahlung auf Ihre Wallet halten Sie Kryptowährung — und ab jetzt gelten die normalen Krypto-Steuerregeln. Verkaufen Sie die Coins gegen Euro, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Steuerpflichtig ist dann nicht der ausgezahlte Betrag, sondern nur der Kursgewinn seit dem Casino-Gewinn.
Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens: Auch der Tausch von Krypto gegen Krypto — etwa BTC in USDT — gilt der Finanzverwaltung als Veräußerung, nicht nur der Verkauf gegen Euro. Zweitens: Bezahlen Sie mit den Coins eine Ware oder Dienstleistung, ist das ebenfalls eine Veräußerung. Drittens: Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ist der Verkauf komplett steuerfrei, egal wie hoch der Kursgewinn ausfällt.
Für steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze: Nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG bleiben sie steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt. Der Gesetzeswortlaut zieht die Grenze eng: Schon ein Gesamtgewinn von genau 1.000 € liegt nicht mehr „darunter" und ist damit in voller Höhe steuerpflichtig — die verbreitete Vorstellung, besteuert werde erst der Euro ab 1.001 €, ist falsch. Und weil es eine Freigrenze und kein Freibetrag ist, wird beim Erreichen oder Überschreiten nicht nur der übersteigende Teil versteuert: Der gesamte Gewinn wird steuerpflichtig, zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Bleibt die Jahressumme dagegen bei 999 € oder darunter, fällt keine Steuer an (Stand: September 2026).
Gekauft haben Sie die gewonnenen Coins nie — wann beginnt also die Haltefrist, und was ist Ihr Einstandskurs? Nach herrschender Auffassung gilt die Gutschrift des Gewinns als Anschaffung: Die Haltefrist läuft ab dem Moment, in dem das Casino Ihnen die Coins gutschreibt, und als Anschaffungskurs zählt der Euro-Marktwert zu genau diesem Zeitpunkt.
Die Gegenposition argumentiert, dass es ohne Erwerb gegen Entgelt an einer Anschaffung fehlt — dann wäre § 23 EStG auf gewonnene Coins gar nicht anwendbar und auch der schnelle Verkauf steuerfrei. Höchstrichterlich geklärt ist diese Frage für Casino-Gewinne nicht (Stand: September 2026). Verlassen sollten Sie sich auf die günstigere Lesart deshalb nicht: Wer nach der herrschenden Auffassung erklärt, ist auf der sicheren Seite und kann die Gegenposition im Einspruchsverfahren immer noch vertreten.
Praktische Konsequenz: Halten Sie den Zeitpunkt des Gewinns und den damaligen Euro-Kurs fest. Ohne diesen Wert kann weder die Haltefrist noch der steuerpflichtige Kursgewinn sauber berechnet werden — und das Finanzamt schätzt im Zweifel nicht zu Ihren Gunsten.
Nicht jeder Zufluss von Coins im Casino ist rechtlich gleich zu behandeln. Die folgende Übersicht ordnet fünf typische Fälle ein — einschließlich der Fälle, die das BMF-Schreiben nicht ausdrücklich regelt:
| Fall | Anschaffung im Sinne des § 23 EStG? | Beginn der Jahresfrist | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|---|
| Eigene Coins eingezahlt und im Spiel vermehrt | für den eingezahlten Teil nein — Sie bleiben wirtschaftlich Berechtigter, vergleichbar der Kontoführung bei einer Handelsplattform; nur der Zuwachs ist neu | für den eingezahlten Teil unverändert seit dem ursprünglichen Kauf | ursprünglicher Anschaffungskurs bleibt für den eingezahlten Teil maßgeblich |
| Gewinn in Coins, die Sie nie gekauft haben (reiner Spielgewinn) | im BMF-Schreiben nicht ausdrücklich geregelt; nach herrschender Auffassung ja | nach herrschender Auffassung ab Gutschrift; höchstrichterlich für Casino-Gewinne nicht geklärt (Stand September 2026) | Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Ableitung aus dem allgemeinen Bewertungsgrundsatz für angeschaffte Kryptowerte) |
| Bonus-Coins | im BMF-Schreiben nicht geregelt; nach der hier vertretenen Einordnung wie beim Spielgewinn zu behandeln, sobald sie frei verfügbar sind | frühestens mit Freigabe zur Auszahlung, nicht mit der Gutschrift unter Umsatzbedingungen | Marktkurs bei Freigabe |
| Tausch BTC gegen USDT im Casino | ja — tauschähnlicher Vorgang | neue Frist für die USDT beginnt mit dem Tausch; für die BTC endet die alte Frist | Marktkurs der USDT im Tauschzeitpunkt |
| Transfer der Coins auf die eigene Wallet | nein — reiner Transfer ohne Eigentümerwechsel | unverändert, die bisherige Frist läuft weiter | unverändert, bisheriger Anschaffungskurs bleibt maßgeblich |
Quelle: BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Randnummern 20, 43 und 91 (Wallet-Transfer und Handelsplattform-Konten, Bewertungsgrundsatz, Tageskurs); § 23 EStG im Wortlaut von gesetze-im-internet.de. Das BMF-Schreiben behandelt Glücksspielgewinne nicht ausdrücklich; die Zeilen zu Spielgewinn und Bonus folgen der herrschenden Auffassung der Fachpraxis, nicht dem Wortlaut des Schreibens.
Der Transfer auf die eigene Wallet fällt heraus, weil eine entgeltliche Übertragung auf einen Dritten fehlt, solange Sie wirtschaftlich Berechtigter bleiben. Für Spielgewinn und Bonus gibt es dagegen keine Randnummer im BMF-Schreiben vom 6. März 2025: Die Einordnung als Anschaffung zum Gutschrift-Zeitpunkt trägt hier die herrschende Auffassung der Fachpraxis, nicht der Text des Schreibens.
Für den Weg vom Casino auf Ihr Bankkonto hat sich ein dokumentierter Ablauf bewährt:
Wie hoch der steuerpflichtige Gewinn ausfällt, hängt außerdem davon ab, welchem Verkauf Sie welche Anschaffungskosten zuordnen — vor allem, wenn Sie mehrfach zu unterschiedlichen Kursen Coins derselben Bezeichnung erhalten oder gekauft haben. Ein Rechenbeispiel: Sie halten in einer Wallet drei Zugänge von je 0,01 BTC — am 10. Januar 2025 zu 50.000 € je BTC, am 15. März 2025 zu 60.000 € je BTC und am 1. August 2025 zu 70.000 € je BTC. Am 1. September 2025 verkaufen Sie 0,01 BTC zu 80.000 € je BTC, also für 800 €.
| Methode | Angesetzte Anschaffungskosten | Ergebnis (Verkauf zu 800 €) | Wann zulässig |
|---|---|---|---|
| Einzelbetrachtung (Grundsatz) | Kosten des konkret identifizierten Coins — hier angenommen: Kauf vom 1. August 2025 zu 700 € | Gewinn 100 € | wenn sich die veräußerten Coins tatsächlich zuordnen lassen |
| Durchschnittsmethode (gesetzlicher Auffangfall) | Durchschnitt aller drei Käufe: (500 € + 600 € + 700 €) ÷ 3 = 600 € | Gewinn 200 € | wenn eine Einzelbetrachtung nicht möglich ist |
| FiFo (Vereinfachungswahlrecht) | Kosten des ältesten Kaufs vom 10. Januar 2025: 500 € | Gewinn 300 € | nur als Alternative zur Durchschnittsmethode, ausschließlich für die Wertermittlung |
Quelle: BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Randnummer 61 (Einzelbetrachtung als Grundsatz, Durchschnittsmethode als gesetzlicher Auffangfall, FiFo als Vereinfachungswahlrecht nur für die Wertermittlung, walletbezogene Betrachtung); eigene Beispielrechnung, Annahmen: drei Käufe von je 0,01 BTC in derselben Wallet zu 50.000 €, 60.000 € und 70.000 € je BTC, Verkauf von 0,01 BTC zu 80.000 € je BTC (keine Steuerberatung).
Häufig liest man, in Deutschland gelte für Kryptowerte grundsätzlich FiFo — das verkürzt die Regel. Maßgeblich ist zunächst die Einzelbetrachtung: Lässt sich der tatsächlich veräußerte Coin konkret zuordnen, zählt dessen echter Anschaffungspreis. Ist das nicht möglich, schreibt die Finanzverwaltung als gesetzlichen Auffangfall die Durchschnittsmethode vor; FiFo ist nur ein Vereinfachungswahlrecht für die Wertermittlung, keine Pflicht. Und die Methode gilt walletbezogen: Halten Sie dieselbe Coin-Art in zwei Wallets, können Sie pro Wallet unterschiedlich verfahren — innerhalb einer Wallet müssen Sie die gewählte Methode aber beibehalten, bis alle Coins dieser Bezeichnung in dieser Wallet verkauft sind; danach entsteht bei einem Neuerwerb ein neues Wahlrecht.
Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne gehören in die Anlage SO Ihrer Einkommensteuererklärung. Der steuerfreie Casino-Gewinn selbst muss dort nicht auftauchen — die Unterlagen dazu sollten Sie trotzdem aufbewahren, falls das Finanzamt die Herkunft der Coins hinterfragt. Welche Coins sich für Auszahlungen praktisch bewährt haben, zeigt unsere Übersicht der Zahlungsmethoden.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder Unsicherheiten sollten Sie einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung hinzuziehen.
Ja. Glücksspielgewinne unterliegen keiner Einkunftsart des EStG und sind damit einkommensteuerfrei — unabhängig davon, ob das Casino eine deutsche Lizenz hat oder mit Curaçao-Lizenz arbeitet.
Wenn Sie die gewonnenen Coins innerhalb eines Jahres nach der Gutschrift verkaufen oder tauschen und dabei ein Kursgewinn entsteht. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor; steuerpflichtig ist nur die Kursdifferenz seit dem Gewinn.
Der steuerfreie Gewinn selbst nicht. Steuerpflichtige Kursgewinne aus dem späteren Verkauf gehören in die Anlage SO. Die Unterlagen zum Gewinn sollten Sie dennoch aufbewahren, um die Herkunft der Coins belegen zu können.