Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag: fünf von 16 Landtagen haben ratifiziert — Stand Oktober 2026

16 Innenminister unterzeichneten den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV) zwischen dem 2. und 26. März 2026. Seitdem müssen alle 16 Landtage einzeln zustimmen, bevor die Änderungen gelten. Bis Oktober 2026 haben fünf Parlamente das Ratifikationsgesetz verabschiedet. Der Vertrag erweitert die Befugnisse der GGL bei Netzsperren und beim Datenaustausch mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden — und betrifft damit auch Spieler, die Offshore-Krypto-Casinos nutzen.

Worum es geht: der 2. GlüÄndStV im Überblick

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der am 1. Juli 2021 in Kraft trat, wird durch den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV 2021) in mehreren Punkten geändert. Die Innenministerkonferenz (IMK) billigte den Entwurf am 13. Juni 2025. Alle 16 Innenminister unterzeichneten den Vertrag zwischen dem 2. März 2026 (Niedersachsen) und dem 26. März 2026 (Saarland).

Die Europäische Kommission wurde vorab nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 notifiziert. Der Vertrag greift in Bereiche ein, die für Krypto-Casino-Spieler unmittelbar relevant sind: Netzsperren gegen Vermittlungsdienste, behördliche Auskunftsrechte gegenüber ausländischen Strafverfolgern und den Datenaustausch der GGL mit BaFin und FIU.

Der bisherige GlüStV 2021 war durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 24. März 2022 geändert worden. Die jetzt geplante zweite Änderung geht darüber hinaus und reagiert auf Vollzugsprobleme, die der GGL-Tätigkeitsbericht 2025 und die Evaluierung dokumentiert haben: Offshore-Anbieter, die sich in Deutschland vermarkten, ohne über eine Erlaubnis zu verfügen.

Was der Vertrag konkret ändert

Der 2. GlüÄndStV ändert sechs Paragraphen des GlüStV 2021. Die wichtigsten Punkte:

ParagraphBisherige RegelungNeuerung
§ 4b Abs. 2Zuverlässigkeitsprüfung von Antragstellern nur im InlandGGL darf Erkenntnisse von in- und ausländischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden abfragen; Daten abgelehnter Antragsteller dürfen bis zum Ende des Kalenderjahres nach Bestandskraft der Ablehnung gespeichert werden
§ 9 Abs. 1 Nr. 5Maßnahmen gegen Anbieter, dann VermittlerMaßnahmen gegen Vermittlungsdienste im Sinne von Art. 3 lit. g der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), auch bei reiner Durchleitung — selbst wenn das Glücksspielangebot mit weiteren Inhalten verbunden ist
§ 9 Abs. 3aZusammenarbeit der Aufsichtsbehörden mit LandesmedienanstaltenDatenaustausch zusätzlich mit ausländischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, BaFin, FIU, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
§ 8 Abs. 3Sperrsystem OASIS ohne DrittschutzZugangskennung darf nicht an Dritte weitergegeben oder von Dritten genutzt werden

Quelle: Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021, veröffentlicht im Bayerischen GVBl Nr. 15 vom 14.08.2026, S. 550–555

Zusätzlich werden die Sitzungen des GGL-Verwaltungsrates ausdrücklich für vertraulich erklärt (§ 27h Abs. 6a) und die Haushalts- und Wirtschaftsführung der GGL einer Prüfung der Rechnungshöfe der Trägerländer unterstellt (§ 27m).

Stand der Ratifizierung in den Bundesländern

Der 2. GlüÄndStV tritt laut Art. 2 Abs. 1 am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz in Kraft. Es müssen also alle 16 Landtage zustimmen.

BundeslandStatusDatum / Fundstelle
SachsenratifiziertLandtag 03.06.2026
BayernratifiziertLandtag 17.06.2026, GVBl Nr. 15
BremenratifiziertBürgerschaft, Drs. 21/1828
HessenratifiziertGVBl 2026 Nr. 55 vom 03.09.2026
Baden-WürttembergratifiziertLandtag 02.10.2026, Drs. 18/191
BerlinGesetzentwurf eingebrachtDrs. 19/3234
NiedersachsenKabinettsentwurf, VerbandsbeteiligungFreigabe 19.08.2026
11 weitere LänderEntwurf in Vorbereitung oder noch nicht öffentlich—

Quelle: eigene Auswertung der Parlamentsdrucksachen und Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder (Stand 08.10.2026)

Möglicher Zeitplan für das Inkrafttreten

Im Juni 2025 ging die IMK von einem Inkrafttreten im Frühjahr 2026 aus. Dieses Ziel wurde verfehlt: Bis Oktober 2026 haben fünf von 16 Ländern ratifiziert. Zwei weitere Länder haben Gesetzentwürfe vorgelegt.

Sachsen-Anhalt gab bei der Unterzeichnung eine Protokollerklärung ab und forderte, die Vorschriften zu Spielhallen (§§ 24–26 GlüStV 2021) — insbesondere das Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25) — in die bis zum 31. Dezember 2026 fällige Evaluierung aufzunehmen. Eine Verknüpfung der Ratifizierung mit diesem Punkt ist möglich.

Da elf Landtage noch ausstehen und Ratifikationsgesetze typischerweise zwei bis drei Monate zwischen Kabinettsbeschluss und Verabschiedung benötigen, ist ein Inkrafttreten vor Mitte 2027 unwahrscheinlich — sofern kein Land die Zustimmung verweigert. Anders als bei Bundesgesetzen gibt es keine Frist, innerhalb derer ein Landtag zustimmen muss. Jedes einzelne Ratifikationsgesetz durchläuft Kabinettsbeschluss, gegebenenfalls Verbandsbeteiligung, Ausschussberatung und Plenarlesung.

Was das für Spieler in Deutschland bedeutet

Solange der 2. GlüÄndStV nicht in Kraft ist, gelten die bisherigen Regeln des GlüStV 2021 unverändert. Wer im Oktober 2026 ein Offshore-Krypto-Casino nutzt, bewegt sich im selben rechtlichen Rahmen wie bisher.

Nach dem Inkrafttreten wird sich die Durchsetzung verschärfen. Drei Punkte sind für Spieler besonders relevant:

  • DNS-Sperren werden breiter: Die GGL kann künftig auch Vermittlungsdienste (etwa CDN-Anbieter oder DNS-Resolver) anweisen, den Zugang zu unerlaubten Angeboten zu sperren — selbst wenn das Casino-Angebot in eine größere Website eingebettet ist.
  • Ausländische Ermittlungsdaten fließen ein: Die GGL darf Erkenntnisse ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden nutzen, um die Zuverlässigkeit von Antragstellern zu prüfen. Das erschwert es Anbietern mit Vorstrafen im Ausland, eine deutsche Lizenz zu erhalten.
  • BaFin und FIU werden eingebunden: Der neue § 9 Abs. 3a erlaubt den Datenaustausch mit der BaFin, der FIU und der Bundesnetzagentur. Auffällige Zahlungsströme — etwa hohe Krypto-Transfers an Offshore-Casinos — können damit leichter behördenübergreifend ausgewertet werden.

Für Spieler ändert sich kurzfristig nichts. Mittelfristig dürfte die stärkere Vernetzung der Behörden dazu führen, dass unregulierte Anbieter schwerer erreichbar werden — gerade solche, die auf DNS-Umleitung und Krypto-Zahlungen setzen.

Quellen

Häufige Fragen

Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV 2021) ist ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der den seit Juli 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag in mehreren Punkten ändert. Er wurde zwischen dem 2. und 26. März 2026 von den Innenministern unterzeichnet und muss von allen Landtagen ratifiziert werden.

Laut Artikel 2 Absatz 1 des Vertrags tritt er am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei der oder des IMK-Vorsitzenden in Kraft. Stand Oktober 2026 haben fünf von 16 Landtagen ratifiziert; ein Inkrafttreten vor Mitte 2027 ist unwahrscheinlich.

Nein. Solange der Vertrag nicht in Kraft getreten ist, gelten die bisherigen Regeln des GlüStV 2021 unverändert. Nach Inkrafttreten erweitert sich vor allem die Durchsetzungskraft der GGL: breitere DNS-Sperren, Datenabgleich mit ausländischen Strafverfolgern und Einbindung von BaFin und FIU.

Ja. Der neue § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV erlaubt der GGL, Maßnahmen gegen Vermittlungsdienste im Sinne des Digital Services Act zu ergreifen — auch bei reiner Durchleitung und selbst dann, wenn das Casino-Angebot untrennbar mit anderen Inhalten verbunden ist.

Über die RedaktionBitcoin Casino Vergleich

Unsere Redaktion pflegt Ranking, Testberichte und Ratgeber. Grundlage sind Anbieterseiten, öffentliche Register und benannte Drittquellen; jede Tabelle nennt Quelle und Datenstand.

Weiterlesen

Sind Krypto-Casinos in Deutschland legal?Stake.com aus Deutschland: Was der GlüStV wirklich sagtZahlungsmethoden im Krypto Casino: alle Coins im Vergleich

Zum Casino-Vergleich